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Pflegebedürftigkeit

von | Feb 1, 2022 | Allgemein, Pflege, Gesundheit & Vital, Vital

So lässt sich der Alltag organisieren

Pflegefall trifft Angehörige oft völlig unvorbereitet

Fakt ist: Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie trifft die Angehörigen meist überraschend, häufig macht sich zunächst einmal Ratlosigkeit breit. Der Pflegealltag muss organisiert und finanziert werden: Kann der Pflegebedürftige in seiner gewohnten Umgebung bleiben und häuslich betreut werden? Können Angehörige die Pflege übernehmen? Wenn häusliche Betreuung nicht möglich ist: Welches Pflegeheim ist geeignet? Wie lässt sich Pflege finanzieren? Hier ist unbedingt eine gute Beratung notwendig! Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die Organisation der Pflege und um Leistungsansprüche sind gefragt. Menschen, die von einer Pflegebedürftigkeit betroffen sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.

Häusliche Pflege: Unterstützung für Angehörige

Fällt die Entscheidung zugunsten einer häuslichen Pflege durch die Angehörigen, kommen auf diese Menschen große körperliche und seelische Herausforderungen zu. Sie verändert das Leben grundlegend und wirft unter anderem Fragen zum Alltag, Beruf sowie zur Partnerschaft auf. Schnell kann man sich da überfordert oder am Rande der Leistungsfähigkeit fühlen. Umso wichtiger ist es, sich über Entlastungs- und Unterstützungsangebote wie die Ersatz- und Verhinderungspflege oder eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege zu informieren. Für diesen Fall gibt es viele Hilfsangebote von außen zur ambulanten Pflege. Beratungsstellen bieten Hilfe und Antworten bei allen Fragen rund um die Organisation der Pflege und um gesetzliche Leistungsansprüche. 

Pflegebedürftigkeit: Einstufung in den Pflegegrad

Finanzielle Hilfe erleichtert die Betreuung von Pflegebedürftigen. Welche Leistungen gewährt werden, ist abhängig vom Pflegegrad. Die Spanne reicht von Pflegegrad 1, einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bis hin zu Pflegegrad 5, einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse beziehungsweise -versicherung eingegangen ist, wird eine qualifizierte Begutachtung beauftragt. Der Gutachter stellt bei einem Hausbesuch die Pflegebedürftigkeit fest und gibt eine Empfehlung zur Einstufung in einen Pflegegrad. Dabei werden körperliche, geistige wie auch psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst. 

Text: Laura Janine Idem