Mo.-Fr., 8 – 17 Uhr

Energie-Dialog: Donnerstag, 22. Februar 2024 / 18.30 Uhr / Firma Kelbing und Essing / Am Busskolk 53, Bocholt

Jan 30, 2024 | Allgemein

Wir bringen Licht ins Dunkle – jetzt Zuschüsse sichern

Vortrag des Energieberaters und Energie-Effizienzexperten André Harbing

  • Welche energetischen Maßnahmen lohnen sich besonders?
  • Wir informieren über staatliche Förderdarlehen.
  • Nutzen Sie alle Zuschussvarianten.
  • Fenster, Türen, Außenwände – wir klären Sie auf.

Donnerstag, 22. Februar 2024, Firma Kelbing und Essing

Am Busskolk 53, Bocholt, 18.30 Uhr

Anmeldungen bis zum 15. Februar 2024 per WhatsApp: 02871 184510

Energieberatung Habring GmbH

Dingdener Str. 21,
46395 Bocholt

Kelbing & Essing GmbH
Brian Kelbing
Am Busskolk 53
46395 Bocholt
Telefon: +49 2871/184510
Telefax: +49 2871/184511
E-Mail: info@kelbing-essing.de 

https://www.kelbing-essing.de/ 

ISO Team Bocholt
Ferdinand-Braun-Straße 13
46399 Bocholt

Tel: 02871 995 99 44
Mail:info@iso-team.eu

https://iso-team.eu/ 

Volksbank Bocholt eG
Meckenemstraße 10
46395 Bocholt

Tel.: 02871 952 0
Fax: 02871 952 135
E-Mail: info@vb-bocholt.de

https://www.vb-bocholt.de/startseite-longpager.html

Energieberatung 2024 

Fachliche Unterstützung macht den Unterschied

Experten führen sicher durch den Förderdschungel

Die Dienstleistung beginnt bei Einzelmaßnahmen geförderter Sanierungen, wie beispielsweise der Erneuerung einer Hauseingangstür. Unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen kann diese Maßnahme mit 15 % der förderfähigen Kosten gefördert werden. 

Als Beispiel: Eine neue Haustür mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 1,3 W/(m² K) oder besser kostet inklusive Montage durch einen Fachbetrieb 6.000,00 €. Die Montage eines neuen Postkastens schlägt mit weiteren 150,00 € zu Buche. Die Gesamtkosten der Haustürsanierung belaufen sich somit auf 6.150,00 € (förderfähige Kosten). Von diesen 6.150,00€ können bei Antragstellung vor der Auftragsvergabe 15 %, also 922,50 €, als Förderung rückerstattet werden – dies entspricht der Zuschussvariante. 

Bei dieser Zuschussförderung muss mit dem Fachunternehmen ein Leistungs- und Liefervertrag mit aufschiebender oder aufhebender Klausel gestellt. So, dass der Vertrag erst rechtskräftig wird, wenn der Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers vorliegt. Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt zur Antragstellung eine technische Projektbeschreibung (TPB). Diese können Sie dann mithilfe einer Schritt-für-Schritt-Anleitung im Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen, um den eigentlichen Antrag zu stellen, oder Ihren Experten bevollmächtigen den Antrag in Ihrem Namen zu stellen. 

Einzelmaßnahmen sind an allen Bauteilen des zu sanierenden Gebäudes förderfähig, darunter die Wärmedämmung der Außenwände, die Erneuerung/Wärmedämmung des Dachs, die Erneuerung von Fenstern, die Wärmedämmung des Fußbodens und die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage. 

In diesem Förderprogramm haben Sie 30.000,00 € als maximale Summe der förderfähigen Kosten zur Verfügung.

Übrigens, bei einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Förderquote um weitere 5 % bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und die maximalen Kosten klettern auf 60.000,00 €!

Deutlich verbesserte Förderquoten sind möglich, wenn die Heizungsanlage auf regenerative Energien umgestellt wird. Hier können Förderquoten bis zu 70 % erreicht werden!