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Kerstin Hankeln

Okt 25, 2023 | Portraits

Fotos & Text: Kirsten Buss

Schulden- und Insolvenzberaterin mit Herz und Verstand

Seit fast einem Jahrzehnt ist Kerstin Hankeln als Schulden- und Insolvenzberaterin mit Leidenschaft und Fachwissen tätig. Ihr vorrangiges Ziel besteht darin, Menschen bei der Verbesserung ihrer finanziellen Lage zu unterstützen und ihnen langfristige Schuldenfreiheit zu ermöglichen. Mit ihrer umfassenden Erfahrung und Qualifikation bietet sie ihren Klienten eine ganzheitliche und systemische Beratung an.

Kerstin Hankeln begann ihre berufliche Laufbahn mit einer Ausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
in Bocholt, wodurch sie ein tiefgehendes juristisches Verständnis erlangte, insbesondere im Bereich der Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus absolvierte sie erfolgreich ein Studium im Bereich Wirtschaft und sammelte Erfahrungen in der Erwachsenenbildung, Arbeitsvermittlung und im Fallmanagement.

Nach einer Phase der Familienbetreuung entschied sich Kerstin dafür, ihren Herzenswunsch, Schulden- und Insolvenzberaterin zu werden, zu verfolgen. Sie investierte intensiv in Fort- und Weiterbildungen, einschließlich einer Zertifizierung als Schulden- und Insolvenzberaterin sowie
einer mehrjährigen Schulung als Systemische Beraterin/Sozialtherapeutin (DGSF). Diese Bemühungen verliehen ihr umfassende Kenntnisse im kaufmännisch-juristischen und im psycho-sozialen Bereich.

Kerstin Hankeln: „Mir ist es wichtig, einen ganzheitlichen Beratungsansatz zu verfolgen und Ratsuchenden ausreichend Zeit für ihre Anliegen zu geben. Ich möchte Menschen dabei unterstützen, ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern und einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung zu leisten. In meinem Büro in Wesel habe ich einen ‚geschützten Raum‘ geschaffen, wo sich die Klienten mit mir in einer neutralen Umgebung persönlich treffen können.“

Gemeinsam auf dem Weg in eine finanziell gesunde Zukunkft

Kerstin Hankeln erkennt, dass Schulden nicht nur individuelle, sondern auch gesellschaftliche Herausforderungen mit sich bringen können. Psychosoziale Belastungen und Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung können die Folge sein. Als Inhaberin ihrer anerkannten Insolvenzberatungsstelle bietet sie eine umfassende Betreuung und Unterstützung imUmgang mit Schulden an. Sie verfügt über die Befugnis zur Ausstellung von Bescheinigungen für die Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und nach § 904 der Zivilprozessordnung (ZPO), um den Schutz vor Kontopfändungen zu erhöhen.

Ihr Angebot umfasst verschiedene Dienstleistungen, darunter Krisenintervention, Prävention von Wohnungsverlust oder Energieabschaltungen, Pfändungsschutz, Verhinderung von Inhaftierungen, Vorbeugung von Schuldenvererbung, Schuldenregulierung und vieles mehr. Die Preise für ihre Beratung werden individuell vereinbart, und sie steht gerne für persönliche Gespräche zur Verfügung, um weiterführende Informationen zu geben.

Betriebliche Schulden- und Insolvenzberatung mit System

Im Gegensatz zu Empfängern von rundsicherungsleistungen haben Arbeitnehmerinnen und -nehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beratung bei staatlichen Stellen im Bereich der sozialen Schulden- und Insolvenzberatung. 

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Lage steigt jedoch der Bedarf, und die öffentlichen Stellen haben lange Wartezeiten. Arbeitnehmer in finanzieller Notlage können sich oft keine professionelle Beratung leisten. Hier kommen Arbeitgeber ins Spiel, die die Kosten für die Beratung übernehmen können. Die Details der Kostenübernahme können individuell vereinbart werden, sei es in Form von Zuschüssen für die Beschäftigten oder durch eine schrittweise Verrechnung mit dem Gehalt. Die Beratung kann als Teil des Employee Assistance Program (EAP) oder des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Betracht gezogen werden. Ein besonderes Merkmal ihres Angebots ist der ganzheitliche Ansatz, der neben rechtlicher und kaufmännischer Beratung auch psychosoziale Aspekte berücksichtigt.

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Lage steigt jedoch der Bedarf, und die öffentlichen Stellen haben lange Wartezeiten. Arbeitnehmer in finanzieller Notlage können sich oft keine professionelle Beratung leisten. Hier kommen Arbeitgeber ins Spiel, die die Kosten für die Beratung übernehmen können. Die Details der Kostenübernahme können individuell vereinbart werden, sei es in Form von Zuschüssen für die Beschäftigten oder durch eine schrittweise Verrechnung mit dem Gehalt. Die Beratung kann als Teil des Employee Assistance Program (EAP) oder des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Betracht gezogen werden. Ein besonderes Merkmal ihres Angebots ist der ganzheitliche Ansatz, der neben rechtlicher und kaufmännischer Beratung auch psychosoziale Aspekte berücksichtigt.

Wie kann man seine finanzielle Situation verbessern und wieder ruhig schlafen? Bei der Beratung geht es um Geld und Schulden. Die Expertin hilft dabei, einen Überblick über die Schulden zu bekommen und die Finanzen zu strukturieren. Dies umfasst eine Haushalts- und Budgetplanung. Sie unterstützt auch bei der Kommunikation mit den Gläubigern und Verhandlungen für außergerichtliche Einigungen. Bei Bedarf kann sie auch bei der Einreichung eines Insolvenzantrags behilflich sein. Eine Insolvenzberatung kann zügig erfolgen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Seit Ende 2020 beträgt die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens nur noch drei Jahre.

Die Möglichkeit, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten, wird geboten, um das Einkommen vor Pfändungen zu schützen. Auf diese Weise kann ein bestimmter Betrag des Einkommens vor dem Zugriff von Gläubigern bewahrt werden. Dies gewährleistet, dass genügend Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Ein P-Konto kann dazu beitragen, die finanzielle Situation zu stabilisieren und die schuldenfreie Zukunft in geordneter Weise anzugehen. Interessierte können Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

Kerstin Hankeln:
„Eine Schuldenprävention bezieht sich auf Maßnahmen und Programme, die darauf abzielen, Menschen dabei zu unterstützen, Schulden zu vermeiden oder ihre bestehenden Schulden zu reduzieren. Hierzu gehört die Bereitstellung von Informationen und Ressourcen zur finanziellen Bildung, die Förderung von Budgetierungsfähigkeiten, die Sensibilisierung für die Risiken übermäßigen Konsums und die Unterstützung bei der Entwicklung von Strategien zur Bewältigung finanzieller Herausforderungen. Schuldenprävention hat das Ziel, die finanzielle Gesundheit zu fördern und langfristig schuldenfrei zu werden. Arbeitgeberinnen und -geber und Bildungsträger haben die Möglichkeit, individuelle Angebote für Präventionsworkshops bei mir zu erhalten.

In einem ersten Beratungsgespräch mache ich mir ein Bild der individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Lage des/der Ratsuchenden. Ich habe ein offenes Ohr für erste Fragen und es können erste Lösungsansätze erarbeitet werden. Die für dieses Gespräch berechnete Pauschale kann auf die weiteren Beratungskosten angerechnet werden. Gerne informiere ich Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail.“

Geld & Leben
Beratungsgesellschaft mbH
Schepersweg 41-61
46485 Wesel 

Telefon: 0281 – 14792760
Fax: 0281 – 14792769

mail@schuldenberatung-hankeln.com

www.schuldenberatung-hankeln.com